Anbindung POS-Systeme
Liebe Kunden,
ab dem 1. Jänner 2026 tritt eine neue Regelung in Kraft, die von der Haushaltsgesetzgebung 2025 eingeführt wurde:
Registrierkassen müssen mit elektronischen Zahlungsmitteln (z. B. POS-Terminals) verbunden werden.
Die gute Nachricht vorweg:
Es ist keinerlei technische Anpassung an Ihren Kassen- oder POS-Geräten notwendig.
Die Verbindung erfolgt ausschließlich online über den persönlichen Bereich „Fatture e Corrispettivi“ im Portal der Agenzia delle Entrate.
Was muss gemacht werden?
Die Registrierung wird von Ihnen oder einem bevollmächtigten Steuerberater direkt im Portal der Steuerbehörde durchgeführt. Dort wird die Seriennummer Ihrer Registrierkasse mit den Identifikationsdaten des elektronischen
Zahlungsmittels verknüpft.
Die verfügbaren Zahlungsmittel erscheinen automatisch, basierend auf den Daten der Finanzdienstleister.
Fristen:
Bestehende POS-Verträge (Stand Jänner 2026):
Für Zahlungsmittel, die vor oder im Jänner 2026 verwendet werden, gilt eine Übergangsfrist von 45 Tagen ab Bereitstellung des Online-Dienstes.
Neue Geräte oder Änderungen:
Registrierung zwischen dem 6. und dem letzten Werktag des zweiten Monats nach Aktivierung: