Unternehmen mit einem Jahresumsatz 2018 von mehr als 400.000 Euro müssen ab Montag, 1. Juli, die Tageseinnahmen in elektronischer Form an die Agentur der Einnahmen weiterleiten. Gleichzeitig wird der Kassenbon und die Steuerquittung durch das sog. „documento commerciale“ ersetzt. Auf Anfrage des Kunden muss dieser Beleg mit vorgegebenem Inhalt über die Registrierkasse oder den angebundenen Fiskaldrucker erstellt und ausgehändigt werden.
Das sogenannte “Decreto Crescita” (am 28.06. im Senat bestätigt) sieht für 6 Monate ab 1. Juli 2019 vor, dass keine Strafen erteilt werden, falls die Tagesumsätze nicht telematisch übertragen wurden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Umsätze innerhalb des Folgemonats übermittelt werden.
Wir raten weiterhin, einen Kassenbon oder eine Steuerquittung als Bestätigung für den Kunden zu erstellen. Auf jeden Fall sind die Tageseinnahmen weiterhin im Tagesinkassoregister fortlaufend einzutragen, um eine korrekte und termingerechte Mehrwertsteuerabrechnung garantieren zu können.
Agenzia delle Entrate Circolare (PDF – Download)
Moratoria da sanzioni per il primo semestre (PDF – Download)
DECRETO CRESCITA E TRASMISSIONE DEI CORRISPETTIVI (PDF – Download)