SCF-Entgelt für Musik
Wie der HGV in einer aktuellen Aussendung mitteilt, sind bis 15. April 2010 die SCF-Gebühren für die Wiedergabe von Tonträgern in Schank- und Speisebetrieben fällig. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Geräte zur Wiedergabe von Musik, also neben Radio, CD-Playern oder Fernseher auch unsere Musiksysteme Xenox und Encore, von dieser Regelung betroffen sind und daher diese Gebühren an die SCF immer entrichtet werden müssen.
Ähnlich wie bei den SIAE-Gebühren entrichten wir für Sie Gebühren für die mechanische Vervielfältigung und die Bereitstellung der Musiktitel im Rahmen des Musiksystems, nicht aber die Gebühren für die öffentliche Aufführung dieser Titel: dies fällt immer in die Verantwortung des Lokalbetreibers selbst.
Link:
HGV-Aussendung
SCF Consorzio Fonografici (ital.)
